Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung bzw. Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter hat der Mieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffene Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Vermieter verleiht dem Mieter zur privaten Nutzung eine mobile Faßsauna.
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist zulässig, der Vermieter behält sich jedoch vor, die durch die Stornierung entstandenen Kosten bzw. den entgangenen Nutzen in Rechnung zu stellen:
- Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlose Stornierung
- 14 bis 29 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Auftragswertes
- 5 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Auftragswertes
- Weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % des Auftragswertes
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (z. B. bei Defekten der Sauna oder notwendigen Reparaturmaßnahmen), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
Die Leihgebühr ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Mietvereinbarung fällig, jedoch spätestens 10 Tage nach Abschluss der Mietvereinbarung.
4.1 Die Mietdauer beginnt immer um 12 Uhr und endet um 9 Uhr des darauf folgenden Tages (MEZ/MESZ). Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/Kaution in Höhe von 200,00 € zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment zurückerstattet, vorausgesetzt es sind keine weiteren Kosten, wie z. B. Schadensersatzansprüche oder Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. Andernfalls werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.
§ 7 Zustand des Leihobjektes
Bei der Übergabe des Leihobjekts hat sich der Mieter vom einwandfreien Zustand des Leihobjekts zu überzeugen. Sollte das Leihobjekt bei Übergabe Mängel aufweisen, sind diese in einem Protokoll zu dokumentieren, das sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter (oder einer beauftragten Person) unterzeichnet wird.
§ 8 Sorgfalt / Haftung bei Schäden
8.1 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
8.2 Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform / Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln ihre Gültigkeit behalten. Die unwirksame Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna / Ausführung / Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z. B. Ausweis) führen zur Stornierung des Vertrages, wobei der Mietpreis in voller Höhe berechnet wird.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und damit zur vollen Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Anzeige zu erstatten.
10.3 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Faßsauna in Besitz zu nehmen.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
10.5 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe die Kaution gemäß § 6 beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
10.6 Bei Anlieferung bzw. Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
10.7 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
§ 11 Unfälle / Diebstahl / Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen sowie den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
11.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
11.3 Während der Mietdauer geht die gesamte Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
§ 12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wurden.
12.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
12.4 Während der Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.5 Für eventuelle Kosten, z. B. für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter diese auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern, die von ihm verursachten Kosten zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir vom Datenschutz entbunden und dürfen die erforderlichen Daten weitergeben.
12.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters, wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender z. B.:
- Verbrennungen zuzieht, etwa durch Berühren des heißen Ofens oder Hineinschauen in den heißen Wasserdampf beim Aufguss
- vom Anhänger fällt
- sich an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
- als Kind unbeaufsichtigt in der Sauna aufhält
- gesundheitliche Schäden erleidet, z. B. durch zu langes Verweilen in der Sauna
- sich beim Ankuppeln der mobilen Sauna verletzt, z. B. die Finger einklemmt
- sich beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
- sich bei sonstigen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Personen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten. Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.
Die darüber hinausgehenden verbindlichen Sicherheits- und Verhaltensregeln für den Betrieb der Sauna sind in den Allgemeinen Saunaregeln zusammengefasst, die Bestandteil dieser AGB sind und bei Missachtung zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter führen.
